Da die alterungsbedingte Erschlaffung des Gesichts ein natürlicher Vorgang
ist, geht es bei der Diagnosestellung weniger um das ob, als um die Beurteilung
der Ausprägung in Relation zu anderen Altersveränderungen und den Wünschen und
Motiven der Patienten, um eine sinnvolle individuelle Beratung durchführen zu
können. Die Gesamtharmonie des Gesichts muss berücksichtigt werden. Liegt eine
obere lidbedingten Blickfeldeinschränkung vor oder auch grundsätzlich bei jeder
Erwägung einer Oberlidstraffung, muss die Position der Brauen mit beurteilt
werden, um festzulegen, ob eine reine Lidstraffung, eine Brauenstraffung oder
gegebenenfalls beides angezeigt ist. Anatomische Anlagen spielen hier eine
Rolle.
Deshalb ist immer eine sorgfältige Untersuchung der gesamten
Oberlidfunktion erforderlich, insbesondere um Schwächen der Lidhebermuskeln
(„Ptose“) oder neurologische Erkrankungen („Fazialislähmung“) auszuschließen,
insbesondere bei Asymmetrien.
Abzugrenzen
sind insbesondere auch mimische Falten („Runzeln“) von Konturfalten.
Jugendfotos sind hierbei hilfreich. Immer häufiger treten abgesunkene Brauen
nach Botox-Einspritzungen auf, wenn diese falsch durchgeführt werden bzw. nicht
berücksichtigen, dass die Stirnfalten oft nur ein kompensatorisches Symptom
abgesunkener Brauen ist. Durch die Lähmung der Stirnmuskeln werden die Falten
zunächst zwar gebessert, das Absinken der Brauen wird aber umso ausgeprägter.