Das Arzt-Patienten-Gespräch und die Wahl des richtigen
Operateurs: Voraussetzung für eine qualifizierte und gut
durchgeführte Operation ist – neben der formellen operativen Facharztanerkennung
– eine große Erfahrung in allen wesentlichen Techniken der plastischen
Gesichtschirurgie. Wenn nur eine einzige Operationsmethode als Patentlösung
angepriesen wird, sollte das skeptisch machen.
Der konsultierte Arzt sollte Facharzt für
Plastische und Ästhetische Chirurgie sein, was eine mindestens sechsjährige
Ausbildung voraussetzt. Er sollte nach der Facharztausbildung über mehrjährige
Erfahrung in der wiederherstellenden und ästhetischen Kopf-Chirurgie und seit
mehreren Jahren mindestens 50 Lidstraffungen jährlich durchführen. Wichtig ist,
dass er nicht nur mit einzelnen Techniken vertraut ist. Der Eingriff muss in
einer angemessenen ausgestatteten Klinik oder Praxisklinik mit den
Möglichkeiten der Überwachung und Notfallbehandlung erfolgen. Der Arzt sollte
auch in den Tagen nach der Operation verfügbar sein.
Die Frage nach der Facharztausbildung und der
Urkunde sollte zu keiner Irritation führen. Bei der regional zuständigen Ärztekammer
erhalten Patienten dazu Auskunft.
Informationen für den behandelnden Arzt: Wie bei jeder Operation muss der Arzt sorgfältig
Vorerkrankungen (einschließlich seelischer), Voroperationen (insbesondere
Lidoperationen), Allergien und Medikamente erfragen. Insbesondere muss er auch
offen über vorherige operative und nichtoperative Behandlungen im Gesicht
informiert werden, einschließlich Unterspritzungen. Blutverdünnende Medikamente
(Aspirin) sollten vor dem Eingriff nicht genommen und ggf. nach Rücksprache mit
dem Hausarzt abgesetzt werden.
Tests und Voruntersuchungen: Bei Gesunden sind keine spezifischen
Untersuchungen für die Operation erforderlich. Eventuell wird eine
augenärztliche Untersuchung insbesondere mit Messung des Gesichtsfeldes
(„Perimetrie“) durchgeführt, insbesondere auch, wenn eine mögliche
Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei funktionellen Störungen geprüft
werden soll.
Allgemeine Voruntersuchungen (Labor, EKG,
Lungenröntgen) werden bei Operationen in Narkose ggf. vom Anästhesisten
angefordert. Vor einer ästhetischen Gesichtsoperation müssen in der Klinik
Fotografien angefertigt werden.
Bei einer Lidstraffung sollte niemals eine
Blutkonserve erforderlich sein, weshalb kein Grund für eine Eigenblutspende
besteht.
Einzureichende Unterlagen: Vor einem ja nicht zwingend erforderlichen
Eingriff muss eine besonders sorgfältige Aufklärung über die Behandlung,
Alternativen, Folgen und mögliche Risiken und Komplikationen erfolgen. Dies
darf nicht erst am Operationstag geschehen und ist durch ein vom Patienten unterschriebenes Einwilligungsformular
zu dokumentieren. Entsprechendes gilt für die Narkose. Ferner ist ein
Behandlungsvertrag erforderlich, in welchem Sie bestätigen, dass Sie darüber
informiert sind, dass Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen.
Zusätzlich sollten Sie dem Arzt alle
verfügbaren Vorbefunde und ggf. einen Allergiepass vorlegen. Ein
verantwortungsbewusster Arzt wird Ihnen im Allgemeinen vor der Konsultation vom
Personal einen Fragbogen über Ihre Vorerkrankungen vorlegen.
Einnahme von Medikamenten: Für die behandelnden Ärzte (Plastischen Chirurgen und
Anästhesisten) ist es wichtig zu wissen, welche Medikamente Sie
einnehmen. Ganz
besonders relevant sind blutverdünnende Medikamente, wie Aspirin. Wurden
diese
von einem anderen Arzt verordnet, sollte mit diesem Rücksprache gehalten
werden, ob und ab wann vor der Operation sie abgesetzt werden können.
Der
Blutdruck sollte auch gut eingestellt sein, da Bluthochdruck das
Nachblutungsrisiko erhöht.