Seit 2004 ist der Online-Handel mit rezeptpflichtigen medizinischen Produkten in Deutschland zulässig. Mit einigen Ausnahmen. So dürfen beispielsweise Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, nicht online verkauft werden. Trotzdem erleichtern Online-Apotheken den Patienten die Zustellung allerhand rezeptpflichtiger und -freier Produkte. Mit dem E-Rezept ist das Einlösen eines Rezeptes online vereinfacht worden. Die Digitalisierung betrifft zusätzlich die Überweisung, Gesundheitsakte und das Attest.
Rezeptpflichtige Medikamente online bestellen
Wer nicht sofort auf das Medikament angewiesen ist und Online-Apotheken es online anbieten, der muss nicht innerhalb der Öffnungszeiten zur nächsten Apotheke hetzen. Mit der Online-Bestellung wird das Medikament direkt nach Hause geliefert. Vorausgesetzt, dass ein Patient der Apotheke online ein E-Rezept zuschickt. Jedes Rezept enthält einen Code und um Missbrauch zu verhindern, darf jedes Rezept nur einmal eingelöst werden. Ausgenommen Privatrezepte, die mehrmalig Ausgaben der Medikamente für einen limitierten Zeitraum gewährleisten.
Apomeds akzeptiert E-Rezepte der privaten und gesetzlichen Gesundheitsversicherungen. Der Versand rezeptpflichtiger Medikamente dauert einige Tage. Deshalb ist vor der Bestellung mit dem behandelnden Arzt abzuklären, ob der Zeitraum bis zur ersten Einnahme, die erst nach Erhalt des Medikaments möglich ist, ausreicht.
Rezeptfreie Medikamente aus der Online-Apotheke
Bestimmte Medikamente, wie das milde Schmerzmittel für die Hausapotheke, dürfen Patienten rezeptfrei erwerben. Für die Bestellung der Produkte verlangen einige Online-Apotheken die Registrierung auf ihrem Portal. Sie möchten dadurch ihre Dienstleistungen besser und individuell an die Kunden anpassen, können aber auch potenzielle Missbräuche schneller erkennen.
Ohne Rezept sind in der Online-Apotheke Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika sowie Produkte zur täglichen Hygiene erhältlich. Für solche Einkäufe eine örtliche Apotheke aufzusuchen, ergibt nur Sinn, wenn dazu eine persönliche umfassende Beratung gewünscht wird. Unnötige Besuche bei Ärzten und in Apotheken sind mit Ansteckungsrisiken verbunden. Besonders im Winter, wenn die Influenza zahlreiche Menschen infiziert. Apomeds bietet online einen Beratungsdienst an, der Informationen zu den Produkten und dessen Wirksamkeit gewährleistet. Das macht für viele den persönlichen Besuch in der Apotheke überflüssig.
Gesundheitsakte freigeben für eine effizientere Beratung
Patienten können in einigen Bundesländern ihre Patientenakte zur Einsicht für medizinisch notwendigen Zwecke freigeben. Das bringt zahlreiche Vorteile, angefangen bei mehreren behandelnden Ärzten. Sie müssen sich nicht allein auf die Schilderungen des Patienten verlassen und können Missverständnisse schneller ausschließen, wenn sie Einblick in vorhergegangene Behandlungen erhalten. Das wirkt sich positiv auf die Behandlungsmethoden aus und erübrigt doppelte Untersuchungen und Tests. Dank der Digitalisierung erhalten weitere behandelnde Ärzte die Überweisung digital. Patienten können die Überweisungen nicht mehr verlieren oder verlegen und das reduziert die Ausstellung der Duplikate.
Patienten profitieren außerdem von der Übermittlung der Rezepte für Medikamente. Sie haben das Recht, dem behandelnden Arzt mitzuteilen, dass dieser das Rezept direkt an die Apotheke schickt, in der das Medikament abgeholt wird. Allerdings ist das derzeit nur auf lokaler Ebene möglich, Online-Apotheken sind nicht eingebunden. Für die Patienten lohnt sich der digitale Vorgang, wenn dringend ein Rezept einzulösen ist. Besonders Demenz-Patienten erhalten einen wertvollen Vorteil. Sie können sich oft weder an das Rezept noch an das benötigte Medikament erinnern. Es reicht aus, wenn die Patienten oder ihre Bevollmächtigten die Gesundheitskarte vorlegen, und die Apotheke gibt das rezeptpflichtige Medikament in der verordneten Menge heraus.
Nie wieder das Attest zur Arbeitsbefreiung aufgrund einer Erkrankung einreichen und dadurch Lohneinbußen erhalten, das ist mit dem E-Attest längst möglich. Patienten müssen nach Erhalt des digitalen Attests dieses elektronisch an ihren Arbeitgeber weiterleiten und sparen sich unnötige Fahrten während der Krankheitstage zum Arbeitgeber.