Wohl alle Menschen, die sich einer medizinischen Behandlung unterziehen, wollen hierdurch Besserung erfahren. Leider wird diese Hoffnung nicht immer erfüllt. Im schlimmsten Fall kann sogar das Gegenteil eintreffen: Dann nämlich, wenn die gesundheitliche Lage in Folge der Behandlung schlechter ist als vorher. Umgangssprachlich spricht man dann oftmals von Ärztepfusch, ganz allgemein vom Behandlungsfehler oder auch vom Ärztlichen Kunstfehler, was in etwa dasselbe meint.
Ärztliche Behandlungsfehler – ein gar nicht so seltenes Phänomen
Ärztliche Behandlungsfehler, – Kunstfehler oder auch Ärztepfusch sind kein so seltenes Phänomen, wie von vielen Menschen angenommen wird. Die Zahlen, die von der Bundesärztekammer jährlich zusammengefasst und veröffentlicht werden, bewegen sich seit vielen Jahren im fünfstelligen Bereich – Tendenz leicht steigend. So wurden im Jahr 2013 über 12.000 Beschwerden über Ärztliche Behandlungsfehler eingereicht, 2014 waren es bereits über 14.000 Patientenbeschwerden. Allerdings lässt sich aus dieser Zahl nicht automatisch herauslesen, dass auch tatsächlich mehr Behandlungsfehler aufgetreten sind. Denn: Statistiken, die die vorliegenden Beschwerden zur Anzahl der tatsächlichen Behandlungen in Relation setzen, fehlen bisher. Sehr wohl zeigt die Zunahme an Beschwerden aber, dass sich immer mehr Patientinnen und Patienten ihrer Rechte bewusst werden und diese auch soweit möglich durchsetzen möchten. Die Unterstützung durch einen Fachanwalt mit langjähriger Erfahrung kann dabei sehr hilfreich sein – warum, das führen wir später noch genauer aus.
Es gibt viele, ganz verschiedene Ursachen für Ärztliche Behandlungsfehler. Zum einen spielt natürlich die menschliche Unvollkommenheit eine wichtige Rolle: Auch wenn ein Eingriff noch so sorgfältig durchgeführt wird, die Behandlungsmethode ebenso wie der Operateur auf dem neuesten Stand sind, alle Hygienemaßnahmen streng eingehalten werden und ausreichend Routine beim gesamten OP-Team vorhanden ist, kann der Ernstfall eintreten. Die Wahrscheinlichkeit für Ärztepfusch ist aber deutlich höher, wenn nur einer dieser Faktoren eben nicht stimmt. Die ungünstige Situation in vielen Kliniken mit chronischem Personal- und somit Zeitmangel und Unterfinanzierung kann eine weitere Ursache darstellen, wieso es zum Behandlungsfehler kommt. Hektik und Stress sind sicherlich keine gute Grundlage für eine optimale Behandlung. Und schließlich kann auch schlicht grobe Fahrlässigkeit seitens des Arztes oder auch seines Behandlungsteams vorliegen.
Doch ganz egal, welche Ursache im Einzelnen auch die Erklärung für den Behandlungsfehler sein mag: Patientinnen und Patienten haben ein Anrecht auf eine optimale Behandlung. Nach Deutschem Zivilrecht bedeutet ein Behandlungsfehler eine Verletzung der Pflichten, die sich aus dem sogenannten Behandlungsvertrag ergeben. Bei Verdacht auf einen solchen Behandlungsfehler sollte man daher nicht lange zögern und seine Rechte wahrnehmen – wie, das erklären wir detailliert unter „Ärztepfusch – und was dann?“
Chirurgische Operationen, mangelnde Behandlung, schlechte Pflege: Beispiele für Ärztepfusch
In welchen Bereichen kann ein Ärztlicher Behandlungsfehler eigentlich auftreten? Grundsätzlich natürlich in jedem Fachbereich sowie bei jeder Behandlung bzw. jedem Eingriff. Trotzdem: Weil längst nicht jeder Ärztepfusch dem oder der Betroffenen überhaupt gleich bewusst wird, lohnt es sich, ein paar praktische Beispiele kennenzulernen.
Bekannter sind Kunstfehler beispielsweise in der Chirurgie, also bei operativen Eingriffen. Hier können schon kleinere Fehlgriffe, aber auch mangelnde Sorgfalt oder Hygiene während der Durchführung mitunter verheerende Folgen für die Patienten haben. Hektik im typischen Klinikbetrieb und mangelnde Kapazitäten sind weitere Risikofaktoren. Seltener, aber durchaus möglich: Auch OP-Besteck wie zum Beispiel Nadel oder gar ganze Scheren oder Zangen wurden schon im Körper von Patienten „vergessen“! Mangelnde Hygiene während der Operation wiederum kann zu Infektionen mit zum Teil lebensgefährlichen Folgen führen. Und schließlich sind hier auch fachlich nicht einwandfreie Behandlungstechniken, schlecht vernähte oder fehlerhaft gesetzte Schnitte und ähnliche Fehler zu nennen.
Während ein solcher Ärztepfusch bei Operationen noch relativ leicht zugeordnet werden kann, ist dies in anderen Bereichen oft sehr viel schwieriger: Um einen Behandlungsfehler bei pflegebedürftigen Patienten zu erkennen, bedarf es eben oft einer sehr gründlichen Beobachtung – und einer genauen Kenntnis der jeweiligen Person. Auch eine falsch eingestellte Medikation mit möglicher Weise gesundheitlichen Folgen kann unter Umständen als Ärztlicher Kunstfehler bezeichnet werden. Die Betroffenen merken hier leider oft erst relativ spät, dass die Behandlung ihren Zustand verschlechtert, weil Nebenwirkungen und Probleme bei der Umstellung auf neue Medikamente zunächst einmal als normal angesehen werden. In allen Fällen gilt deshalb: Wenn Sie einen begründeten Verdacht auf ärztlichen Pfusch haben, bei sich oder bei Ihren Angehörigen, dann zögern Sie nicht.
Verdacht auf Ärztepfusch – und dann? Was der Anwalt tun kann
Liegt ein Verdacht auf Ärztepfusch vor, dann sollten Betroffene oder deren Angehörige nicht lange zögern. Jeder Beweis kann wertvoll sein! Allerdings ist es gar nicht so leicht, gleich das richtige zu tun. Ein auf Medizinrecht spezialisierter Anwalt wie Herr Weil ist der richtige Ansprechpartner, wenn es darum geht, die eigenen Rechte als Patient durchzusetzen. Er berät seine Klienten auch dazu, welche Klärungsmöglichkeiten zur Wahl stehen und welche Schritte hierfür im Einzelnen unternommen werden müssen.
Grundsätzlich haben Patienten zwei Möglichkeiten zur Klärung: Außergerichtlich, zum Beispiel über eine Schlichtungsstelle, und gerichtlich. Wer seine zivilrechtlichen Ansprüche beispielsweise auf Schadensersatz durchsetzen möchte, der sollte in jedem Fall den Fachanwalt einschalten. Er hilft nicht nur bei der Durchsetzung von Ansprüchen, sondern weiß auch genau, welche Beweise hierzu gegebenenfalls nötig sind und wie die Beweissicherung am besten durchgeführt werden kann. Sollte ein ärztliches Gutachten notwendig oder sinnvoll sein, erklärt er dies ebenfalls. Grundlage ist wie immer die individuelle rechtliche Beratung, die sich ganz an den Wünschen und Bedürfnissen des Betroffenen orientiert.