Sich mit existentiellen Fragen auseinanderzusetzen, ist für jeden Menschen eine emotionale Herausforderung. Doch nur mit Hilfe einer Patientenverfügung können Sie selbstbestimmt festlegen, welche ärztliche Behandlungen Sie im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit wünschen. Zwar ist niemand verpflichtet, ein solches Vorsorgedokument zu besitzen, doch hat es für jeden Menschen einen Sinn. Denn nicht immer verläuft das Leben, wie man es plant. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Informationen zur Patientenverfügung kurz vor.
Das Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen
Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um ein schriftliches Dokument, welches bereits im Voraus festlegt, welche ärztlichen und medizinischen Behandlungen man im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit für sich selbst wünscht. Dieses wichtige Vorsorgedokument muss keinesfalls von einem Anwalt oder Notar formuliert werden. Jede volljährige Person darf eine Patientenverfügung aufsetzen. In ihr werden Einwilligungen oder Untersagungen für bestimmte Eingriffe erteilt. Die Patientenverfügung, auch Patientenbrief, Vorausverfügung oder Patientenanwaltschaft genannt, setzt voraus, dass man sich mit existentiellen Fragen beschäftigt. Grundsätzlich muss jeder einzelne dafür mit sich selbst ins Gericht gehen, seine eigenen persönlichen Wertevorstellungen, Anschauungen sowie religiöse Einstellungen bzw. Hoffnungen und Ängste vergegenwärtigen. Jene Überlegungen bedürfen Zeit und sollten keinesfalls unter Druck stattfinden. Unter Umständen ist eine ärztliche Beratung diesbezüglich sinnvoll. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen oder aber konkretisiert bzw. abgeändert werden.
Einen Betreuer bestimmen
Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die behandelnden Ärzte sowie Pfleger und anderes medizinisches Personal. Doch auf für die Angehörigen kann eine Patientenverfügung eine echte Entlastung darstellen, müssen sie im Ernstfall doch keine tiefgründigen Entscheidungen treffen, da dies der Patient bereits im Voraus selbstbestimmt übernommen hat. In einer Patientenverfügung kann jedoch ein Betreuer bestimmt werden, der im Falle eine Geschäftsunfähigkeit des Patienten für diesen die Entscheidungen trifft. Nicht nur nahe Angehörige können eine solche verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, sondern auch der Hausarzt oder andere enge Vertraute. Wird keiner Person eine Vollmacht übertragen, bestimmt im Zweifelsfall das Betreuungsgericht einen Betreuer, der in Ihrem Willen entscheidet. In jedem Fall sollten die Betreuer, Hausärzte und engsten Verwandten den Aufbewahrungsort der Patientenverfügung kennen. Auch eine Notiz in der Geldbörse erweist sich als äußerst sinnvoll.
Weitere Tipps
Das Zentrum für medizinische Ethik hat beispielsweise Musterverfügungen auf seiner Homepage hinterlegt. Auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet umfangreiche Informationen zu diesem Thema an. Dort finden Sie beispielsweise auch Formulierungen zur Orientierungshilfe. Denn nicht jede Patientenverfügung besitzt tatsächlich Gültigkeit, etwa wenn sie nicht präzise genug formuliert wurde oder der Patient bei Erstellung des Vorsorgedokuments nicht mehr geschäftsfähig war. Grundsätzlich jedoch sind Ärzte gesetzlich dazu verpflichtet, dem Willen des Patienten zu folgen, sofern dieser konkret, eindeutig und sicher eine Situation beschreibt. Unterdessen bieten sogar Onlineplattformen die Möglichkeit, die eigene Patientenverfügung im Internet jederzeit erreichbar zu hinterlegen.
Fazit: Eine Patientenverfügung gehört zu den wichtigsten Vorsorgedokumenten. Sie kann von jedem Volljährigen aufgesetzt werden. Dafür ist es zwingend notwendig, sich mit existentiellen Fragen im Vorfeld zu beschäftigen und die eigene Haltung zum Leben und Sterben zu hinterfragen, sowie sich mit der eigenen religiösen Einstellung auseinanderzusetzen.
Quellen:
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Bundesgesundheitsministerium: Patientenverfügung