Bei den privaten Krankenkassen sind die Leistungen deutlich umfangreicher als bei den gesetzlichen Krankenkassen. Mitglieder der privaten Krankenkassen können verschiedene Tarife wählen, die unterschiedliche Leistungen enthalten. Abhängig von den persönlichen Bedürfnissen der Versicherten stehen bei den privaten Krankenkassen maßgeschneiderte Tarife zur Auswahl. Jedoch übernehmen auch die privaten Krankenkassen nicht alle Leistungen, besonders dann nicht, wenn es um Operationen geht. Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen können eine private Zusatzversicherung abschließen, um die Versicherungslücke zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen zu schließen.

Operationen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Schönheitsoperationen nicht, da sie nicht medizinisch notwendig sind. In Ausnahmefällen kann aufgrund der psychischen Belastung, deren Folgen häufig Depressionen sind, oder bei gesundheitlichen Einschränkungen eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgen. Solche Ausnahmefälle sind

– Nasenkorrektur, wenn Atmung oder Riechen eingeschränkt sind, beispielsweise bei Verkrümmung der Nasenscheidewand
– abstehende Ohren, bis zum zwölften Lebensjahr des Betroffenen
– Gynäkomastie bei Männern
– Brustkorrektur bei Frauen, wenn es zu gesundheitlichen Beschwerden bei sehr großen Brüsten oder zu psychischen Belastungen bei asymmetrischen oder sehr kleinen Brüsten kommt.

Die gesetzlichen Krankenkassen können auch bei Patienten, die das 18. Lebensjahr überschritten haben, die Kosten für eine chirurgische Kieferkorrektur übernehmen, wenn die Bislang stark abweicht. Die Kosten für kieferorthopädische Operationen werden nicht immer vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Oft erfolgt eine Kostenübernahme nur zu 80 Prozent. Liegt keine ausreichende medizinische Notwendigkeit für eine Korrektur vor, werden die Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen auch keine Kosten für Laseroperationen (LASIK) am Auge, da keine Langzeitstudien über mögliche Spätschäden bei diesen sogenannten komfortmedizinischen Leistungen vorliegen. Die gesetzlichen Krankenkassen können jedoch die Kosten für Operationen am Grauen Star (Katarakt) übernehmen. Die künstliche Linse muss vom Patienten selbst bezahlt werden.

Operationen, die von den privaten Krankenkassen nicht übernommen werden

Auch die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für Schönheitsoperationen nicht, wenn sie nicht medizinisch notwendig sind. Liegt allerdings eine starke psychische Belastung oder eine gesundheitliche Einschränkung des Betroffenen vor, kann die private Krankenkasse die Kosten für die Operation ganz oder teilweise übernehmen. Bei kieferorthopädischen Operationen besteht bei den privaten Krankenkassen eher eine Chance auf Kostenübernahme als bei den gesetzlichen Krankenkassen. Eine Verpflichtung zur Kostenübernahme besteht jedoch nicht bei Leistungen, die nicht in der privaten Gebührenordnung verzeichnet sind. Um eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen zu sichern, muss eine entsprechende Begründung des Kieferorthopäden vorliegen.
Kosten für Nasenkorrekturen werden von den privaten Krankenkassen übernommen, wenn es sich um eine Begradigung der Nasenscheidewand handelt. Bei einer Kombination aus Begradigung der Nasenscheidewand und Abschleifen eines Nasenhöckers werden die Kosten von den privaten Krankenkassen zumeist nur teilweise übernommen.
Kosten für Laseroperationen am Auge können von den privaten Krankenkassen übernommen werden.

Finanzierungsmöglichkeiten für Operationen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden

Werden die Kosten für Operationen nicht oder nicht vollständig von den Krankenkassen übernommen, bieten die Kliniken zumeist eine Finanzierung an. Die Kosten für Schönheitsoperationen, beispielsweise für eine Brustkorrektur, können sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Erfolgt eine Finanzierung über die Klinik, ist der Patient an die Bank gebunden, mit der die Klinik kooperiert. Eine Finanzierung kann jedoch auch über die Hausbank des Patienten erfolgen. In diesem Fall sollte der Patient die Konditionen für den Kredit sorgfältig prüfen. Dabei kommt es besonders auf

– fairen Zinssatz
– Möglichkeit für Ratenpausen
– Möglichkeit von Sondertilgungen
an.

Die Finanzierung kann auch über einem günstigen Onlinekredit erfolgen. Einige Kreditinstitute haben sich auf Kredite für Schönheitsoperationen spezialisiert.

Fazit: Medizinische Notwendigkeit und Finanzierungsmöglichkeiten prüfen

Für Schönheitsoperationen, aber auch für kieferorthopädische Operationen und Augenoperationen übernehmen die Krankenkassen nicht immer die Kosten. Bei medizinischer Notwendigkeit, die durch den behandelnden Arzt begründet wird, oder bei einer starken psychischen Belastung kann jedoch eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgen. Bei den privaten Krankenkassen sind die Leistungen umfangreicher als bei den gesetzlichen Krankenkassen. Erfolgt keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse, kann eine Finanzierung über die Klinik erfolgen. Alternativ dazu können Patienten auch einen Kredit bei ihrer Hausbank oder über einen Kreditvermittler aufnehmen.

Quellen:

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https://wemakeyoursmile.info/erwachsene/kostenuebernahme/
https://www.augen-op-wissen.net/wann-zahlt-krankenkasse-augenoperation.html
https://www.chirurgie-portal.de/hno-hals-nasen-ohren/operationen/nasenscheidewand-op/krankenkasse-kosten-nasenscheidewand-op.html

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