Endoprothese Oberes Sprunggelenk / Künstliches Sprunggelenk
Der Begriff Endoprothese leitet sich vom griechischen Wort
„endo“ für „innen“ ab. Gemeint sind hiermit also Prothesen, die für den
Dauereinsatz bestimmt sind und die zum Beispiel geschädigte Gelenke teilweise
oder vollständig ersetzen. In der Orthopädie und Unfallchirurgie spielen
Endoprothesen eine besonders wichtige Rolle. So kann auch das Obere
Sprunggelenk (OSG) bei medizinischer Notwendigkeit wie dem Vorliegen einer
Arthrose durch eine Prothese ersetzt bzw. teilersetzt werden.
Typische Beschwerden
bei Arthrose des OSG
Grundsätzlich kann eine Arthrose des Oberen Sprunggelenks
verschiedene Ursachen haben. Man unterscheidet zwischen einer
verletzungsbedingten Arthrose, die beispielsweise als Folge eines Sportunfalls
mit Traumabildung entsteht, und einer Arthrose ohne erkennbare Ursache. Hier
können verschiedene Faktoren, wie genetische Veranlagung, Alterserscheinungen
oder übermäßige Abnutzung des Sprunggelenks zusammenwirken. Eine genaue Ursache
lässt sich aber nicht immer ausmachen.
Arthrosen des OSG können typische Beschwerden hervorrufen:
Schmerzen und Mobilitätseinschränkungen gehören zu den bekanntesten. Darüber
hinaus kann die Arthrose aber auch Entzündungen und Schwellungen des Gelenks
begünstigen. Die genaue Abklärung durch den Arzt erfolgt dann an Hand verschiedener
Verfahren. Neben bildgebenden Verfahren wie Röntgen und MRT ist auch die
individuelle Anamnese entscheidend. Hier wird die persönliche Vorgeschichte,
also zum Beispiel sportliche Betätigung oder Sportverletzungen, des Patienten
erörtert. Dabei muss der Arzt die Arthrose des OSG von anderen Arthroseformen
abgrenzen (Differenzialdiagnose) , um eine passende Behandlung durchführen zu
können.
Einsetzen der
Endoprothese
Wenn eine Endoprothese medizinisch notwendig und
sinnvoll ist, dann wird eine entsprechende Operation vorbereitet. Dabei setzt
der behandelnde Chirurg die Prothese an die gewünschte Stelle im Sprunggelenk. Der
Eingriff dauert rund ein bis zwei Stunden und wird stationär durchgeführt. Nach
dem stationären Aufenthalt wird dann in aller Regel noch eine Reha-Maßnahme
verordnet, die wiederum einige Wochen in Anspruch nehmen kann.