Viele Patientinnen und Patienten kennen das Problem: Sie müssen sich einem operativen Eingriff unterziehen, werden im Krankenhaus vorstellig – und sind nach wenigen Minuten Arztgespräch wieder draußen. Für die ärztliche Aufklärungspflicht, die gesetzlich vorgeschrieben ist, scheint im Klinikalltag oft nur wenig Zeit zu sein. Auf dem Aufklärungsbogen aber soll unterschrieben werden, dass man sich vollständig aufgeklärt und umfassend informiert fühlt. Diesem Missstand hat sich die letzte Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP angenommen und das neue Patientenrechtegesetz verabschiedet, das im Februar vergangenen Jahres schließlich in Kraft getreten ist. So soll die Rolle der PatientInnen gestärkt werden, die heute auch „kritische Verbraucher und selbstbewusste Beitragszahler“ sind, wie das Bundesministerium für Gesundheit erklärt.
Dabei sind die Rechte, die PatientInnen heute geltend machen können, nicht unbedingt neu. Mit dem neuen Gesetz werden die bereits vorhandenen Rechte aber nochmals gestärkt. Ganz wichtig in diesem Zusammenhang: Ärzte müssen sich Zeit nehmen für die Aufklärung ihrer Patientinnen und Patienten – ganz besonders auch vor einem operativen Eingriff. Auch soll der individuelle Patientenwille jetzt eine größere Rolle bei der Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Behandlung spielen. Wo diese Zeit allerdings hergenommen werden soll im oft stressigen Klinikalltag und wie sie in den Fallpauschalen berücksichtigt werden kann, darüber herrscht nach wie vor Uneinigkeit.