Bei ärztlichen Behandlungen kommt es immer wieder zu Fehlern, denn menschliches Versagen gehört auch im Arztberuf dazu. Auch, wenn es allgemeine Standards gibt, die für Operationen und Behandlungen gelten, kann es immer wieder zu Problemen oder zu Fehlern kommen. Diese können, müssen jedoch nicht immer menschlicher Natur sein. Sollte es sich offensichtlich um einen Behandlungsfehler handeln bedeutet dies, dass oftmals ein gesundheitlicher Schaden auftritt. Es besteht im Anschluss jedoch durchaus die Möglichkeit dagegen vorzugehen und dafür zu sorgen, dass entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Was ist ein Behandlungsfehler?
Bei der Definition von Behandlungsfehlern gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, wie diese aussehen können. Es gibt in der Rechtsprechung einfache sowie als auch grobe Behandlungsfehler. Das bedeutet, dass rechtlich betrachtet genau differenziert werden kann. Der grobe Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn der Arzt unsachgemäß gehandelt hat. Der für den Arzt geltende Maßstab gemäß Ausbildung und Wissen kann nicht mehr verständlich und verantwortbar eingehalten werden. Es ist grundsätzlich nicht zu genehmigen, dass dem Arzt ein grober Behandlungsfehler unterläuft (siehe BGH, NJW 1983, 2080). Sollte es sich also um einen groben Behandlungsfehler handeln, so ist dieser deutlich schwerer zu gewichten, als es bei einem einfachen Behandlungsfehler der Fall ist.
- Einfache Behandlungsfehler: der Patient muss die Beweislast tragen
- Schwerer Behandlungsfehler: der Arzt muss die Beweislast tragen
Sollte es sich um einen einfachen Behandlungsfehler handeln, muss der Patient den Behandlungsfehler sowie als auch den Eintritt des gesundheitlichen Schadens darstellen und auch belegen. Das bedeutet, dass begründet werden muss, dass der gesundheitliche Schaden aufgrund des Behandlungsfehlers aufgetreten ist. Sollte es sich um einen groben Behandlungsfehler handeln, ändert sich die rechtliche Situation. Das bedeutet, dass eine Beweislastumkehr eintritt. Bei einem groben Behandlungsfehler wird automatisch davon ausgegangen, dass ein gesundheitlicher Schaden durch den Behandlungsfehler entstanden ist. Der Arzt ist nun in der Rolle, dass er das Gegenteil beweisen muss. Je nach Prozessführung kann dies einen Vorteil für den Patienten sein, da die Beweislast nun anders aussieht, als es bei einem einfachen Behandlungsfehler der Fall ist.
Statistiken zum Thema Behandlungsfehler liefern das Bundesgesundheitsministerium sowie der medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen:
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/patientenrechte/behandlungsfehler.html
- https://www.mds-ev.de/mdk-statistik/infografiken-zu-mdk-behandlungsfehlergutachten.html
Wer hilft mir bei einem Behandlungsfehler weiter?
Wenn ein Behandlungsfehler auftritt bedeutet dies nicht gleich, dass man komplett auf sich alleine gestellt ist. Ein kompetenter Rechtsanwalt, der sich mit der Thematik auskennt kann dabei helfen, die richtigen Schritte in die Wege zu leiten und entsprechend vorzugehen. Der Rechtsanwalt für Behandlungsfehler kennt sich nicht nur im Medizinrecht aus, sondern hat genügend Erfahrung um einschätzen zu können, mit welchen juristischen Schritten ein Erfolg erzielt werden kann. Langfristig gesehen kann also mit dem richtigen Rechtsanwalt eine Strategie erarbeitet werden, zu der auch eine Beweissicherung zählt. Somit ist es denkbar, dass bei einem schwerwiegenden Behandlungsfehler der Patient zu seinem Recht kommt und einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann, was in der Praxis oft recht lange dauern kann.
Beispiele für Fehler in der Behandlung:
- Befunderhebungsfehler
- Diagnosefehler
- Therapieauswahlfehler
- Organisationsfehler
- Übernahmeverschulden bzw. Anfängerfehler
Bei den Arten der Behandlungsfehlern gibt es einen Befunderhebungsfehler und einen so genannten Diagnosefehler. Der Befunderhebungsfehler liegt vor, wenn der Patient fehlerhaft untersucht worden ist. Alternativ kann es auch der Fall sein, dass der Arzt gar keine relevanten Befunde erhoben hat oder definiert hat. Wenn es sich um einen Diagnosefehler handelt bedeutet dies, dass zwar ein Befund erhoben worden ist, jedoch dieser falsch interpretiert wurde und somit eine falsche Diagnose gestellt worden ist. Eine weitere Möglichkeit stellt der Therapieauswahlfehler dar. Das bedeutet zum Beispiel, dass ein eindeutiger Befund vorliegt, jedoch keine Standardmethode angewandt worden ist. Entsprechende Gerichtsurteile liegen vor und definieren in der Regel genau, welche Bedingungen zu welcher Art von Fehler in der Behandlung führen können.
Welche Rolle spielen Organisations- und Koordinationsfehler in der Behandlung?
Ein so genannter Organisationsfehler tritt häufiger auf, als man denkt. Dabei handelt es sich um einen Fehler, der auftritt, weil die Patienten falsch versorgt wurden. Es kommt hierbei zu einem Fehler, der auf die Organisation der Klinik oder der Praxis zurückzuführen ist. Das bedeutet konkret, dass zum Beispiel die Hygienemaßnahmen bei der Behandlung nicht gut gewesen sind. Ebenfalls ist es möglich, dass zum Beispiel der Patient während der Operation falsch gelagert wurde. Sollte es zu einem technischen Fehler bedingt durch z.B. defekte Gerätschaften im Krankenhaus kommen bedeutet dies ebenfalls, dass ein Organisationsfehler vorliegt. Ebenfalls von großer Bedeutung ist der so genannte Koordinationsfehler. Hierbei handelt es sich um einen Fehler, bei dem bestimmte Informationen nicht zwischen den Personen ausgetauscht worden sind, die mit der Behandlung betraut worden sind. Das bedeutet konkret, dass zum Beispiel Ärzte vor der Operation nicht über Besonderheiten informiert worden sind.
Der so genannte Anfängerfehler, bzw. das Übernahmeverschulden stellt eine weitere Art des Behandlungsfehlers dar. Dies kommt vor allem dann vor, wenn im Krankenhaus junge Assistenzärzte arbeiten, die bisher noch keine Erfahrung in der Praxis haben. Sollte dies der Fall sein, könnte es zu einem Fehler kommen, weil keine entsprechenden medizinischen Kenntnisse vorhanden sind, oder weil einfach die Erfahrung fehlt, eine bestimmte Operation entsprechend gut durchführen zu können.