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2020-11-27T15:08:31+01:00

Operationsname, Definition: Bodylift
bzw. Körperstraffung / Diese Operation bezeichnet die verschiedenen
körperformenden Eingriffe zur Korrektur von Konturdeformitäten am Ober- und
Unterkörper.

Facharzt dieser Operation: Facharzt
für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Häufigkeit pro Jahr: Mit der Einführung neuer
bariatrischer, chirurgischer Techniken hat die Nachfrage nach körperformenden
Eingriffen weltweit erheblich zugenommen. Genaue Daten über die Anzahl der
durchgeführten körperformenden Operationen in Deutschland sind jedoch nicht
bekannt.

Herkunft und Entwicklung: Das Bodylift wurde 1993 von
Ted Lockwood (plastischer Chirurg aus Kansas, USA) erstmalig beschrieben.
Dieses ausgedehnte Verfahren erlaubt die gleichzeitige Korrektur von
Hautüberschüssen am Bauch, Gesäß, an den Flanken sowie Oberschenkeln. Um ein
lang andauerndes Ergebnis zu erreichen, wird vor dem Wundverschluss eine
spezielle Aufhängung einer tief gelegenen, stabilen Gewebeschicht (Faszia
superficialis) durchgeführt. Nach diesem Eingriff sind häufig Komplikationen,
beispielsweise ausgedehnte Wundheilungsstörungen, hoher Blutverlust mit
Notwendigkeit einer Bluttransfusion, etc., beobachtet worden. Daher
favorisieren derzeit die plastischen Chirurgen die Korrektur des Unterkörpers
in mehreren Eingriffen. Beispielsweise wird in einem ersten Operationsschritt
eine so genannte Beltlipektomie (Straffung des Bauches, Gesäßes sowie der
Flanken) vorgenommen. Nachdem die Patientin sich vor dem ersten Eingriff erholt
hat, in der Regel nach zwei bis drei Monaten, erfolgt der nächste
Operationsschritt, meistens eine Oberschenkelstraffung.

Stationär / Ambulant: Diese
Operation wird stationär durchgeführt.

Kosten der Operation und Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Die reinen Operationskosten (inkl. MwSt.) liegen zwischen
7.000-9.000 Euro. Hinzu kommen ggf. die Narkosekosten und die stationären
Betreuungskosten. Erfolgt die Operation
nur aus ästhetischen Gründen, übernehmen die Krankenkassen die
Behandlungskosten nicht. Dies trifft im Falle behandlungsbedürftiger
Komplikationen mit Krankheitswert auch für deren Folgekosten zu, wogegen man
sich aber gesondert versichern kann.

Bei
manchen Patienten kann eine Funktionsbeeinträchtigung vorliegen (beispielsweise
eine Hautfettschürze oder Intertrigo in einer Umschlagfalte). In solchen Fällen
können die Operationskosten unter Umständen nach vorheriger Prüfung durch den
Kostenträger übernommen werden. Hierzu ist im Allgemeinen eine vorherige
Begutachtung durch den MDK (medizinischen Dienst der Krankenkassen)
erforderlich.

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