Definition: Botox bzw. Botox-Faltenbehandlung / Es handelt sich um eine Behandlung von mimischen Falten mit Botulinumtoxin – umgangssprachlich auch Botox genannt.
Hintergrundinformationen: Übermäßig starke Faltenbildung kann in nachgewiesenen Fällen als gesundheitsbeeinträchtigende psychische Belastung angesehen werden. Ursache ist eine übermäßige Aktivität einzelner Muskelpartien und ein Ungleichgewicht im Zusammenspiel der Gesichts- und Halsmuskeln.
Die klinische Diagnose ist eine vermehrte Faltenbildung durch Muskelkontraktionen. Differenzialdiagnostisch müssen davon Falten durch Elastose (Hauterschlaffung) und Volumenverlust geschieden werden. Diese können durch andere Therapien, wie bspw. fraktionierte Lasersysteme oder Volumenaugmentation mit Hyaluron, behandelt werden.
Weitere medizinische Indikationen sind Bruxismus (Zähneknirschen) und Migräne. In den meisten Fällen handelt es sich um einen ästhetisch motivierten Eingriff. Übermäßiges Schwitzen (Hyperhidrose) ist eine weitere Indikation für eine Botox-Therapie.
Facharzt dieser Behandlung: Bevorzugt sollte eine
Botox-Faltenbehandlung durch einen Facharzt für Dermatologie oder
Plastische Chirurgie erfolgen, d.h. die Botox-Behandlung sollte von
einem Arzt mit besonderen Kenntnissen der Gesichtsanatomie durchgeführt
werden.
Häufigkeit pro Jahr: Behandlungen mit Botox gehören
in Deutschland zu den häufigsten ästhetischen Eingriffen. Darüber hinaus
wird Botox seit Jahrzehnten erfolgreich in der Neurologie, auch in der
Kinderheilkunde, zur Behandlung von Muskelkrampfzuständen eingesetzt.
Herkunft und Entwicklung: Botox wurde ursprünglich
in der Neurologie zur Behandlung von Muskelkrämpfen eingesetzt, z.B. bei
Blepharospasmus (Lidkrampf) oder Torticollis (Schiefhals). Der
ästhetische Effekt konnte als Nebenerscheinung beobachtet werden und er
entwickelte sich zu einer wichtigen Behandlungsmöglichkeit in der
ästhetischen Medizin.
Stationär / Ambulant: Eine Botox-Behandlung wird im
Allgemeinen ambulant durchgeführt. Der Aufenthalt des Patienten
erstreckt sich nur auf die Dauer des Eingriffs.
Kosten der Botox-Behandlung und Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Eine
Faltenbehandlung mit Botox kostet erfahrungsgemäß zwischen 350 Euro und
1.000 Euro, abhängig von der verwendeten Menge an Botox für den
Einzelfall.
Faltenbehandlungen mit Botox sind ästhetisch motivierte Leistungen
und werden von Krankenkassen nicht übernommen. Botox-Behandlungen bei
medizinischen Indikationen, wie bspw. Migräne oder Hyperhidrose, können
von Kassen erstattet werden.