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2020-11-27T14:23:03+01:00

Aufklärung über die Risiken: In der Patientenaufklärung sollte
über ein mögliches Rezidiv (Wiederauftreten der Fehlstellung) aufgeklärt werden.
Neben den allgemeinen Operationsrisiken sollte der Patient über
Wundheilungsstörungen, Instabilität der Fixierung der Zehe aufgeklärt sein.
Darüber hinaus sollte über Einschränkung der Sportfähigkeit, Erfordernisse der
Nachbehandlung (Physiotherapie, Lymphdrainage), Verletzung von Nerven,
Einschränkung der Beweglichkeit der Zehe nach der Operation und evtl.
Folgeeingriffe aufgeklärt werden.

In aller Regel wird die Operation in
einer sogenannten Vollnarkose durchgeführt. Dabei wird in einigen Fällen ein
Beatmungsschlauch in die Luftröhre eingebracht, in einigen Fällen wird
lediglich eine Maske auf den Gaumen gesetzt. Die Verträglichkeit dieser
Narkoseformen ist in aller Regel sehr gut. Gelegentlich kommt es nach der
Operation zu Übelkeit und Kopfschmerz. Bei manchen Patienten, die einen
Beatmungsschlauch in die Luftröhre bekommen haben, treten nach der Operation
kurzfristig Halsschmerzen oder Schluckstörungen auf. Teilweise wird auch eine Teilnarkose (Spinalanästhesie) durchgeführt. Dort treten als mögliche
Komplikationen Infektionen und nicht vollständige Betäubung des operierten
Fußes auf.

Eine Operation wird verhindert durch
Begleiterkrankungen, die eine Narkose unmöglich machen. Weitere
Kontraindikationen sind deutliche Durchblutungsstörungen im Vorfußbereich,
Pilzerkrankungen, infizierte Wunden und eine fortgeschrittene Osteoporose.
Unzureichende Kooperationsmöglichkeit in der Nachbehandlung (Alter, Mitarbeit,
Einsichtsfähigkeit) gefährden den Erfolg der Operation und stellen gelegentlich
eine Kontraindikation dar.

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