Beseitigung der Verengung der Luftröhre / Trachealstenose – Der richtige Arzt und Vorbereitungen
Das Arzt-Patienten-Gespräch und die Wahl des richtigen Operateurs: Der beste Hinweis auf eine gute verlässliche Qualität ist der interdisziplinäre Ansatz des behandelnden Klinikums und die operative Erfahrung des Arztes.
Im Klinikum bzw. behandelndem Zentrum sollten somit in Abhängigkeit vom Patient (Kind oder Erwachsener) interdisziplinär HNO-Ärzte, Thoraxchirurgen, Fachärzte der Kinderheilkunde und Kinderchirurgie, Pneumologie und Phoniatrie sehr eng zusammen arbeiten.
Der Operateur sollte Facharzt sein und über ausreichend Routine in der Trachealchirurgie verfügen. In der Regel ist dies relativ leicht über die Erfahrungen der zuweisenden Ärzte zu ermitteln.
Er sollte Facharzt für HNO-Heilkunde sein und mehrere Jahre in der Hals- und Tumorchirurgie innerhalb der HNO-Heilkunde tätig gewesen sein. Oft sind die betreffenden Ärzte ausgewiesen spezialisiert.
Informationen für den behandelnden Arzt / Tests und Voruntersuchungen: Bei Eingriffen an der Trachea sind umfangreiche Kenntnisse der gesamten Krankengeschichte sowie des körperlichen Gesundheitszustandes erforderlich. Insbesondere Herz- und Lungenfunktion sollten untersucht worden sein.
Im Rahmen der Narkosefähigkeitsuntersuchung sind eine komplette körperliche Untersuchung, Herz- und Lungendiagnostik, Blut- und Serumdiagnostik sowie eine zuvor durchgeführte Luftröhrenspiegelung notwendig.
Eine Eigenblutspende ist aufgrund des geringen Blutverlustes in der Regel nicht notwendig.
In der Regel sind Unterlagen von Vorbehandlungen möglichst komplett mitzubringen. Vor der Operation wird dann eine ausführliche Aufklärung von den behandelnden Ärzten durchgeführt und die Einwilligungserklärung nach Beantwortung aller Fragen unterzeichnet.
Einnahme von Medikamenten: Hier ist es wichtig, alle Medikamente mitzuteilen. Falls es sich um blutgerinnungshemmende Medikamente handelt, muss die vor der Operation geklärt und ggf. umgestellt werden.
Hinweise vor der Operation – Beseitigung der Verengung der Luftröhre bzw. Trachealstenose
Angstpatienten: Die Angst wird am besten genommen durch ein vertrauensvolles Verhältnis zu dem behandelnden Arzt. Hierbei sollten mehrere Gespräche vor der definitiven Operation erfolgen, die alle neuen und alten offenen Fragen ausreichend klären. Da vor der definitiven Operation mehrere Untersuchungen erfolgen, besteht genügend Raum und Zeit für vorbereitende Gespräche.
Hinweis vor stationärer Operation: In der Regel ist der stationäre Aufenthalt 10 – 12 Tage. Vor der Operation wird 4 Tage stationär eine Inhalationsbehandlung zur kompletten Abschwellung der Schleimhäute des Kehlkopfs und der Trachea bzw. Bronchien durchgeführt (Medikamente im Inhalat: Corticosteroide, Adrenalin, Tacholiquin etc.). Zusätzlich wird in manchen Fällen eine Antibiotikatherapie im Rahmen der Vorbereitung notwendig, um Infektfreiheit zu garantieren. Die Operation wird dann am Tag 4 oder 5 durchgeführt. Sie dauert ca. 2 – 4 Stunden. Im Anschluss erfolgt eine Nachbeatmung auf Intensivstation für eine Nacht. Am nächsten Morgen wird der Beatmungsschlauch nach Untersuchung und Freigabe durch den Operateur entfernt und das künstliche Koma beendet. Bei zufriedenstellendem Ergebnis (bei guter Vorbereitung und Planung in der Regel) ist wenige Stunden später die Verlegung auf die Normalstation möglich. Dort findet die stationäre Pflege durch ausgebildete Fachkräfte bis zum 12. Tag statt. Wenn alles gut gelaufen ist, kann dann die Entlassung in das häusliche Umfeld erfolgen. Im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt sollten 10 – 14 Tage Erholung eingehalten werden, bevor zur Arbeit zurückgekehrt wird. Bei komplexeren Eingriffen ist auch eine Anschlussheilbehandlung sinnvoll und wird von der Kasse bezahlt.
Neben den ärztlichen Anweisungen ist wichtig, dass keine akute Infektion der oberen Atemwege besteht.
Da es sich um sehr aufwändige und relativ risikobehaftete Operationen handelt, kann die schlechte Vorbereitung oder Nichtbeachtung notwendiger Maßnahmen zu erheblichen, teilweise nur schwer korrigierbaren Komplikationen führen. Daher ist unbedingt auf die getroffenen Vereinbarungen mit dem behandelnden Arzt zu achten.
Besondere organisatorische Maßnahmen sind hier nicht notwendig. Der Arbeitgeber sollte über einen ein- bis zweimonatigen Krankenstand unterrichtet werden.