Stimmbandlähmung Behandlung – Alternativen und Heilungschancen
Grund und Ziel der Operation: Bei der einseitigen Kehlkopflähmung steht die heisere Stimme im Vordergrund der Beschwerden. Beweggründe zur Operation sind, wenn trotz abwartenden Verhaltens und funktionellen Übungsbehandlungen (logopädische Therapie) keine suffiziente Stimmgebung im Kehlkopf erreicht wird und eine Stimmstörung über einen längeren Zeitraum persistiert (verharrt / fortbesteht). Dabei ist das Ziel der Operation die Wiederherstellung einer tragfähigen Stimme. Gelegentlich besteht auch keine eindeutig identifizierbare Stimmstörung, beispielsweise am Morgen – jedoch im Laufe des Tages nach länger andauernder stimmlicher Belastung kann eine eingeschränkte stimmliche Leistungsfähigkeit für Patienten, insbesondere wenn sie in Stimmberufen tätig sind, spürbar werden. Auch dies kann ein Beweggrund für eine operative Maßnahme bei einseitiger Stimmbandlähmung sein.
Bei der beidseitigen Stimmbandlähmung steht die Atemstörung im Vordergrund. Hier kann ein Beweggrund zur Operation eine Verbesserung des Einatmens sein. Häufig wird die Operation sogar notfallmäßig durchgeführt, weil auch das zum Leben notwendige Ausmaß an Atmung bei beidseitiger Recurrensparese gelegentlich nicht erbracht werden kann. Daher wird hier vor Operationen am Kehlkopf nicht selten ein Luftröhrenschnitt oder eine Intubation zur Aufrechterhaltung des Atemweges vor der eigentlichen Operation durchgeführt. Dann ist der Beweggrund zur Operation, einen Luftröhrenschnitt nach der Operation wieder verschließen zu können.
Alternativen zu dieser Operation: Alternative zur Operation bei einseitiger Stimmbandlähmung ist die funktionelle Übungsbehandlung (logopädische Therapie), diese führt in geschätzten ¾ aller Fälle zu einer vollständigen Wiederherstellung einer normalen Tragfähigkeit der Stimme. Bei der beidseitigen Stimmbandlähmung besteht als wesentliche Alternative zu Operationen im Kehlkopf die Anlage eines Luftröhrenschnittes.
Heilungschancen: Einseitige Stimmbandlähmungen können genau wie beidseitige Stimmbandlähmungen auch ohne Intervention des Arztes wieder verschwinden. Die Chance dafür, dass sich ein einseitig gelähmter Kehlkopf wieder normal bewegen lernt, ist jedoch nicht groß. Dennoch bemerkt der Patient meist nach einem Intervall die Folgen der einseitigen Stimmbandlähmung nicht mehr, auch wenn sich das gelähmte Stimmband nicht mehr bewegen lernt. Auch bei der beidseitigen Lähmung besteht eine Chance für die Wiederherstellung der Beweglichkeit einer Stimmlippe, dieses Intervall kann jedoch häufig nicht abgewartet werden, weil die Wiederherstellung eines ausreichenden Atemweges unter Umständen lebenswichtig ist.
Entscheidung für die Operation: Zur Operation nach einseitiger Stimmbandlähmung wird geraten, wenn es trotz mehrmonatiger logopädischer Therapie nicht zu einer suffizienten Tragfähigkeit der Stimme kommt. Bei der beidseitigen Recurrensparese rät der Arzt zur Operation, wenn eine stark eingeschränkte Belastbarkeit des Patienten besteht, beispielsweise beim Treppensteigen. Im Fall, dass auch in Ruhe ein Atemgeräusch hörbar ist, als Hinweis für einen zu engen Atemweg, wird sofort zur Operation geraten.
Stimmbandlähmung – Behandlung und Risiken
Risiken der Operation: Die Risiken der Narkose entsprechen denen anderer Vollnarkosen. Bei beidseitiger Recurrensparese besteht eine limitierende Einschränkung des Atemwegs an seiner engsten Stelle, daher sind bei Operationen aufgrund beidseitiger Stimmbandlähmung besondere Vorsichtsmaßnahmen durch die Abteilung Anästhesie zu treffen. Bei unzureichender Aufweitung des Atemweges kann es erforderlich sein, unmittelbar postoperativ eine erneute Intubation des Patienten durchzuführen, falls keine suffiziente Aufweitung des Atemwegs durch die Operation gelingt. Gegebenenfalls ist eine postoperative intensivmedizinische Überwachung des Patienten für kurze Zeit notwendig.
Risiken bei Eingriffen aufgrund von Stimmbandlähmungen sind grundsätzlich wie bei allen Eingriffen am Kehlkopf durch eine postoperative Schwellung des Atemwegs bedingt und können in seltensten Fällen auch bei einseitiger Stimmbandlähmung postoperativ einen Luftröhrenschnitt zur Aufrechterhaltung des Atemwegs erforderlich machen. Patienten mit beidseitiger Stimmbandlähmung sind nicht selten bereits vor der Operation mit einem Luftröhrenschnitt versorgt. Das wesentliche Risiko bei einseitiger Stimmbandlähmung besteht jedoch in einer nicht zufriedenstellenden Wiederherstellung einer tragfähigen Stimme durch die Operation. Wenn Implantatmaterialien eingebracht werden (vorzugsweise bei einseitiger Stimmbandlähmung) kann es zu Unverträglichkeiten bzw. Reaktionen auf das Material kommen. Die eingesetzten Materialien sind jedoch durch eine ausgesprochen gute Verträglichkeit charakterisiert und solche Probleme sind in der Fachliteratur nur selten berichtet. Bei Einbringen eines körpereigenen Fettimplantates kann es zur Infektion des eingebrachten Materials kommen, welches dann ggf. eine gezielte antibiotische Therapie nach der Operation erforderlich macht. Bei endoskopischen Operationen im Kehlkopfinneren kann es durch das Vorschieben des Endoskops in das Larynxinnere zu Verletzungen von Schleimhaut kommen, welche in der Regel aber postoperativ ohne Folgen abheilen. Selten kann es bei vorgeschädigten Zähnen des Oberkiefers auch zu Verletzungen von Zähnen kommen.