Zahnbehandlung unter Vollnarkose – Definition und Fakten
Operationsname/Definition
Die Vollnarkose (Allgemeinanästhesie) ermöglicht eine Operation, die für den Patienten völlig schmerzfrei ist. Mithilfe von Narkosemitteln und Medikamenten finden beim Patienten eine Ausschaltung des Bewusstseins (Amnesie), der Schmerzen (Analgesie) und der Schutzreflexe sowie die Entspannung der Muskeln (Relaxation) statt.
Zahnärztliche Behandlungen unter Vollnarkose sind bei den unterschiedlichsten Indikationen möglich. So kann die Anwendung der Narkoseform beispielsweise in zahnmedizinischen Bereichen wie Oral- und Kieferchirurgie, Zahnersatz und -erhaltung, Parodontitistherapie sowie Implantologie erfolgen.
In den meisten Fällen wird eine Vollnarkose bei Zahnbehandlungen nicht aus medizinischer Notwendigkeit angewandt. Vielmehr stellt die Narkoseform für verschiedenste Patientengruppen eine angenehme Alternative zur örtlichen Betäubung dar und geht mit unterschiedlichen Vorzügen (wie etwa einer vollständig angst- und schmerzfreien sowie zeitlich kalkulierbaren Art der Behandlung) einher.
Herkunft und Entwicklung
Anfänge der modernen Vollnarkose werden häufig bereits auf das ausgehende Mittelalter datiert. Im 16. Jahrhundert wurde beispielsweise der chemische Wirkstoff Äther entwickelt. Ende des 18. Jahrhunderts gesellten sich auch Sauerstoff und Lachgas zu den verwendeten Narkosemitteln. Mit dem frühen 19. Jahrhundert fand schließlich auch Chloroform Anwendung. Die heutigen Behandlungen unter Vollnarkose haben mit den damaligen Methoden jedoch nur noch wenig gemein: eine abgestimmte Kombination aus Schlafmitteln, schmerzstillenden sowie muskelentspannenden und reflexdämpfenden Medikamenten erlauben einen bestens kontrollierbaren Narkosezustand. Risiken für den Patienten sind mit modernen Vollnarkose-Maßnahmen somit deutlich reduziert.
Facharzt für die Zahnbehandlung unter Vollnarkose
Eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose wird von ausgebildeten Fachärzten der Zahnmedizin durchgeführt. Je nach vorliegendem Beschwerdebild sind auch Fachärzte mit Zusatzausbildung für die Behandlung verantwortlich – so beispielsweise Oral- und MKG-Chirurgen. Zu den anerkannten akademischen Qualifikationen für die Durchführung einer Zahnbehandlung unter Vollnarkose zählt außerdem der Master of Science im Bereich Oral Implantology.
Als wichtige Befähigung geeigneter Fachärzte ist nicht zuletzt eine umfassende Erfahrung mit der Durchführung von Zahnbehandlungen unter Vollnarkose zu nennen.
Häufigkeit pro Jahr
Wegen praktischer und mentaler Vorzüge einer Zahnbehandlung unter Vollnarkose ist hierzulande eine steigende Nachfrage nach der Behandlungsform zu beobachten.
Stationäre oder ambulante Betreuung?
In den meisten Fällen erfolgen zahnmedizinische Eingriffe unter Vollnarkose ambulant. Ein stationärer Aufenthalt wird nach einer Zahnbehandlung nur sehr selten notwendig.
Kosten der Operation und Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Eine vollständige oder anteilige Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse hängt von Faktoren wie Behandlungsgrund sowie individuellem Versicherungsinstitut ab. Die Kosten für eine medizinisch notwendige Zahnbehandlung unter Vollnarkose werden im Regelfall von den Krankenkassen übernommen. Umfasst eine Zahnbehandlung Zahnersatz bzw. Zahnfüllungen, hängt das Ausmaß der Krankenkassenbeteiligung unter anderem von der ausgewählten Materialvariante (Keramik, Kunststoff etc.) ab. In Zweifelsfällen können Patienten Kostenfragen in direktem Kontakt mit ihrer Krankenkasse klären.