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Lipomentfernung – Definition, Therapie und Fakten
Operationsname und Definition: Die Lipomentfernung bezeichnet, wie der Name andeutet, die Entfernung eines Lipoms durch einen Facharzt. Durch welche Methode dies geschieht, bleibt dabei noch offen. Zur Wahl steht die Entfernung mittels Fettabsaugung (Liposuktion) sowie die chirurgische Entfernung. Ein Lipom ist eine Geschwulst bzw. ein gutartiger Tumor der Fettzellen, das wenige Millimeter bis hin zu einigen Zentimetern je Seite betragen kann. Er kann grundsätzlich überall auftreten, besonders häufig sind die Schulterpartie sowie der Hals betroffen. Auch an Armen, Beinen und Bauch treten Lipome auf. In der Regel sind die Fettgeschwulste eher klein, sie wachsen zudem sehr langsam. In selteneren Fällen kann ein Lipom aber durchaus groß ausfallen und mitunter sogar mehrere Kilogramm wiegen.
Facharzt für diese Operation: Die Lipomentfernung kann durch einen Hautarzt oder einen Chirurgen durchgeführt werden.
Hintergrundinformation: Lipome sind gutartige Tumoren, also Geschwulste des Fettgewebes. Sie zählen zu den häufigsten Geschwulsten des Bindegewebes und können wie oben beschrieben am gesamten Körper auftreten. Über die Gründe und Ursachen für ihre Entstehung ist noch nicht viel bekannt. Häufig werden kleinere Lipome gar nicht oder nur zufällig entdeckt. Eine Entfernung ist nicht zwangsläufig notwendig, sofern das Lipom keinerlei Probleme bereitet sowie kein ästhetisches Problem darstellt. Bei Lipomen, die sich deutlich unter der Hautoberfläche abzeichnen, wünschen sich nicht wenige Betroffene eine Entfernung. In seltenen Fällen kann ein Lipom fälschlicher Weise für Übergewicht gehalten werden. Insbesondere, wenn es sich um ein hartnäckiges Fettpolster an einer einzelnen Körperpartie handelt, sollte also die Möglichkeit eines Lipoms in Betracht gezogen werden. Ebenfalls selten handelt es sich um eine bösartige Wucherung, also ein Liposarkom. Dieses sollte in jedem Fall entfernt werden, bevor es sich weiter ausbreitet. Aus diesem Grund ist bei Entdeckung eines Lipoms eine genaue Untersuchung notwendig.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Bei medizinischer Indikation wird die Entfernung durch die Krankenkasse übernommen.
Ambulant/Stationär: Der Eingriff kann in der Regel ambulant, unter örtlicher Betäubung, durchgeführt werden.
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