Bandscheibenvorfall HWS und Spinalkanalstenose HWS – Definition und Fakten
Operationsname, Definition: Operation bei Bandscheibenvorfall im Bereich der Halswirbelsäule und Einengung (Stenose) im Bereich der Halswirbelsäule / Es handelt sich um zwei sehr ähnliche Krankheitsbilder, die beide einer Abnutzung (Degeneration) der Bandscheiben entspringen, die zur Einengung des Rückenmarks und/oder der Nervenwurzeln führen. Die Abnutzung kann eine Stenose erzeugen, durch eine quasi übertriebene Abstützreaktion der Wirbelsäule, welche in einer Einengung des Wirbelkanals mündet. Oder der Kern der Bandscheibe (Gallertkern, Nucleus pulposus) rutscht heraus und verlegt ebenfalls den Wirbelkanal und drückt auf Nervenwurzeln und Rückenmark.
Man kann, das ist die Entscheidung des Arztes, die beiden Erkrankungen sowohl von vorn als auch von hinten operieren. Am häufigsten ist die Variante von vorn.
Die Operation von vorn (ventral) nennt sich Ventrale Fusion. Die Operation von hinten heißt Foraminotomie (Erweiterung des Nervenaustrittsloches).
Facharzt dieser Operation: Die Operation wird von einem Facharzt für Neurochirurgie ausgeführt.
Häufigkeit pro Jahr: Diese Eingriffe an der Halswirbelsäule repräsentieren etwa 15-20% der Operationen der meisten neurochirurgischen Kliniken.
Hintergrundinformationen zu den Operationen / Herkunft und Entwicklung: Die Operationen werden seit etwa 40 Jahren in ähnlicher Weise durchgeführt. In den letzten 15-20 Jahren werden überwiegend industriell gefertigte Platzhalter aus Metall oder Kunststoff sowie gelegentlich auch Bandscheibenprothesen für die ventrale Fusion verwendet. Zuvor benutzte man Knochenspäne vom Beckenkamm sowie Knochenzement.
Stationär / Ambulant: Es handelt sich um eine stationäre Operation. Gewöhnlich wird der Patient einen Tag vor der Operation stationär aufgenommen. Durchschnittlich muss mit einem stationären Aufenthalt von 4 – 6 Tagen nach der Operation gerechnet werden.
Kosten der Operation und Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Sämtliche Kosten für die Operation und des Krankenhausaufenthaltes werden sowohl von den gesetzlichen Krankenkassen als auch den Privatkrankenkassen in vollem Umfang übernommen. Die Kosten belaufen sich auf etwa 5.000-6.000 Euro.