Krampfadern und Besenreiser – Fakten

Operationsname, Definition: Krampfadernoperation bzw. Venenoperation / Diese Operation wird angewandt bei Krampfadern (Varizen), Leiden der oberflächlichen Venen und begleitend beim Ulcus cruris.

Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Behandlungsmöglichkeiten, einmal die konventionellen und älteren Methoden (Stripping, CHIVA-Verfahren, Laserverödung von der Gefäßinnenseite) und zum Zweiten die minimal-invasiven, modernen Methoden (Behandlungen mittels eines Radiofrequenzkatheters, eines Laserkatheters oder eines Heiß-Dampf-Katheters).

Facharzt dieser Operation: Die Duplexsonografie (heutiger Standard in der Varizendiagnostik) erfolgt am besten durch den Operateur – also den Facharzt für Chirurgie oder Gefäßchirurgie – persönlich: nur so ist sicher gewährleistet, dass wirklich der Fachmann die Venen untersucht, der sie später auch behandelt und sich so selbst ein präzises Bild vom Verlauf der erkrankten Gefäße machen kann.

Häufigkeit pro Jahr: Genaue Zahlen gibt es nicht.

Die konventionelle Varizenoperation ist wohl eine der häufigsten überhaupt. Die Kathetertechniken sind stark auf dem Vormarsch. Aber nur sehr wenige Spezialisten (die dann aber auch nichts anderes machen) beherrschen die Kombination verschiedener schonender („minimalinvasiver“) Verfahren.

Herkunft und Entwicklung / Hintergrundinformationen: Die modernen Op-Verfahren mit den Kathetern sind alle um die Jahrtausendwende herum in verschiedenen Zentren weltweit entwickelt worden: den USA, Frankreich, Deutschland. In den USA werden heute bereits etwa 85 % aller Varizen so behandelt.

Hier bestehen – je nach Methode – verschiedene Vor- und Nachteile: ideal scheint hierbei eine ganz individuell auf den einzelnen Patienten abgestimmte Kombination der verschiedenen Verfahren zu sein („tailored surgery“), die es dann (wenn korrekt vom ausgemachten Spezialisten an einem Zentrum ausgeführt) dem Patienten erlaubt, bereits am nächsten Tag wieder zu arbeiten und ganz normal zu leben. Das Ziel einer solchen sanften und dennoch effizienten Behandlung soll dabei sein: der Tag nach der OP ist wie der Tag vor der OP.

Weil es sich um relativ neue Verfahren handelt, hat man sich wissenschaftlich mit ihnen wesentlich intensiver beschäftigt, als mit den bereits etablierten, alten Schnitt-Verfahren (Stripping).

Dabei hat sich gezeigt, dass die Patienten unmittelbar nach der Behandlung von den neuen Verfahren sehr stark profitieren und die Langzeitergebnisse mit den alten Verfahren vergleichbar sind.

Die alten Behandlungsverfahren (das heute noch in der konventionellen Chirurgie meist angewandte Stripping nach BABCOCK stammt aus dem Jahre 1908) sind im Vergleich zu den modernen Verfahren eher „grob“.

Nun zeigen auch sehr gute wissenschaftliche Studien über längere Nachbeobachtungszeiträume, dass die neuen Verfahren (wenn sie vom ausgemachten Spezialisten korrekt ausgeführt wurden), den alten Verfahren in Hinsicht auf „Rezidive“ (also neuerliche Krampfadern) in nichts nachstehen.

Stationär / Ambulant: Sowohl als auch, beides ist möglich.

Kosten der Operation und Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Die konventionellen Verfahren werden von allen, auch den gesetzlichen, Kassen voll übernommen. Die minimalinvasiven Verfahren werden von allen privaten Kassen und der Beihilfe bezahlt. Für Selbstzahler aus dem Ausland oder Kassenpatienten, die sich einem der modernen Verfahren unterziehen wollen, sehen die Gesamtkosten (inklusive des sehr teuren Einmalmaterials und der Leistungen des Facharztes für Anästhesie, usw.) etwa so aus (Stand Sommer 2010):

  • Behandlung eines Beines ambulant mit Kombination aller nötiger Verfahren: ca. 1.900,- €
  • Behandlung beider Beine, wie oben:  ca. 2.500,- €

Die Kosten für die Behandlung mittels konventioneller Therapien liegen für den Selbstzahler ähnlich, die einfachen Strippingverfahren sind beim Kassenpatienten Bestandteil der gesetzlichen Versicherung.

Allerdings sind im Rahmen dieser Leistungsvereinbarung wirklich nur die Behandlung erkrankter Stammvenen und Verbindungsvenen von den gesetzlichen Kassen zu ersetzen.

Die Behandlung der (die Patienten ästhetisch am meisten störenden) Seitenäste und Besenreiser ist nicht Gegenstand einer gesetzlichen Krankenversicherung.

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