Häufigkeit pro Jahr: Mit über 20%
stehen die Brustkorrekturen insgesamt
sowohl in Deutschland als auch international an der Spitze aller durchgeführten
ästhetischen Operationen. Die Brustvergrößerungen nehmen hier den ersten Platz
ein, die geschätzte Operationszahl in Deutschland liegt hierfür bei etwa 20.000
Eingriffen pro Jahr (Stand Juni 2011).

Herkunft und Entwicklung: Vor über
hundert Jahren wurde erstmalig der Versuch beschrieben, einen Volumendefekt an der Brust operativ
mittels Eigenfetttransplantation auszugleichen. Seit der Entwicklung der
Silikonimplantate 1962 folgten zahlreiche Beschreibungen zu unterschiedlichen Techniken der
Brustvergrößerung. 1992 wurde in den USA die Verwendung von Silikonimplantaten
zur ästhetischen Brustvergrößerung wegen fehlender Studiennachweise bis 2006
untersagt. Die Qualität und Auswahl der Implantate wurde bis zur heute
vorliegenden Implantatgeneration erheblich verbessert. Ein langfristig stabiles
und ästhetisch ansprechendes Ergebnis nach Brustvergrößerung ist letztlich auch
von der Qualität der verwendeten Implantate abhängig. Wenige international
renommierte Hersteller übernehmen inzwischen sogar lebenslange Garantien auf
die eingesetzten Implantate.

Als Formvarianten
stehen sowohl runde als auch tropfenförmige (anatomische) Implantate mit rauer
oder glatter Oberfläche zur Verfügung, deren Größenparameter (Höhe, Breite,
Tiefe, Volumen) einzeln variiert werden können. Nach exakter Ausmessung der
anatomischen Vorgegebenheiten der Patientin kann so, entsprechend der
Wunschvorstellung der Patientin, das individuell genau passende Implantat aus
einer großen Palette gewählt werden. Hochwertige Implantate sind heute nicht
mehr mit flüssigem Silikon befüllt, sondern mit einem formstabilen schneidbaren
Gel, welches einen entsprechenden Auslaufschutz nach möglichem Bruch der
Implantathülle bietet (z.B. durch Unfall).

Klassische Zugangswege zur Einbringung des Brustimplantates sind die Unterbrustfalte,
die Achsel oder die Brustwarze.

Der
operative Zugang über die Achsel ist meist mit dem endoskopischen Verfahren
gekoppelt, welches aufgrund der größeren Distanz zum Implantatlager eine Operation unter Sicht
ermöglicht. Das Einbringen des Implantates über die
Brustwarze ist grundsätzlich nur bei einem entsprechend großen Brustwarzenhof
möglich. Die Gefahr zur Entstehung breiter Narben ist durch die erhöhte
Hautspannung an dieser Stelle gegeben.

Die Variante über die
Unterbrustfalte ermöglicht einen kurzen und damit schonenden Zugangsweg zum
Implantatlager und ermöglicht unter
direkter Sicht eine präzise und minimalinvasive Präparation bzw.
Implantateinbringung. Die später verblassende feine
Narbe sollte durch ihre Lage in der Unterbrustfalte für den Betrachter
unkenntlich werden.

Mit der
Patientin ist weiter zu besprechen, ob und weshalb das Implantat vor oder
hinter den großen Brustmuskel eingebracht werden sollte. Auch dies hängt u.a.
von den individuellen Voraussetzungen der Patientin ab.

Schließlich muss geklärt werden, ob neben der Brustvergrößerung bzw. Implantateinbringung eine zusätzliche
Straffung von Haut bzw. Drüsengewebe erforderlich wird. Eine Bruststraffung kann in Kombination mit einer Brustvergrößerung mit
oder ohne Hautstraffung bzw. mit oder ohne zusätzlichen Narben in folgenden
Varianten erfolgen:

  • innere Bruststraffung – nur Höhersetzen des
    Brustdrüsenkörpers ohne zusätzlichen Hautschnitt (keine Hautstraffung)
  • Brustwarzenstraffung – Schnitt und Straffung um die
    Brustwarze (Hautstraffung)
  • klassische Bruststraffung – Schnitt und Straffung um
    Brustwarze und in die /der Unterbrustfalte (Haut-/Drüsengewebsstraffung)

Bei geringem
Hautüberschuss ist eine innere Straffung möglich. Ziel ist eine Rückverlagerung
des abgesunkenen Drüsengewebes ohne Hautstraffung und damit ohne zusätzliche
Narben. Die innere Straffung ist über
den Zugang in der Unterbrustfalte möglich. Die innere Straffung kann auch mit
einer Hautstraffung um die Brustwarze
kombiniert werden.

Die
Brustwarzenstraffung hat eine Hautstraffung bei mäßigem Hautüberschuss als
Ziel. Sie erfordert einen zusätzlichen Schnitt um die Brustwarze. Hierüber kann
die Brustwarze verkleinert und höher gesetzt bzw. überschüssige Haut um die
Brustwarze gestrafft werden.

Bei stark
überschüssigem Hautbefund ist eine Bruststraffung mit Hautentfernung über einen
zusätzlichen senkrechten oder umgedrehten T-Schnitt von der Brustwarze in die Unterbrustfalte mit
Brustwarzenverlagerung zu diskutieren.
In Kombination mit einer Brustvergrößerung kann dies in einer bzw. zwei
operativen Sitzungen vorgenommen werden.

Stationär /
Ambulant:
Die Operation wird grundsätzlich
in Vollnarkose durchgeführt. Da üblicherweise zur Prophylaxe von Blutergüssen
jeweils eine Drainage eingelegt wird, ist ein stationärer Aufenthalt mit einer
Übernachtung zu empfehlen.

Kosten der Brust OP / Brustvergrößerung und
Kostenübernahme durch die Krankenkasse:
Die reinen Operationskosten (inkl.
MwSt.) liegen bei 3500-5000 Euro. Hinzu kommen ggf. die Kosten für Implantate,
BH, Narkose und stationären Aufenthalt.

Da es sich um einen rein ästhetischen Eingriff handelt, werden heute auch im
Falle anlagebedingter Brustdeformitäten in der Regel die Kosten nicht von der
Krankenkasse übernommen. Für die klassische Brustvergrößerung sind die Kosten
in jedem Fall selber zu tragen.

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