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2020-11-27T14:43:52+01:00

Operationsname, Definition: Haartransplantation, Eigenhaartransplantation, Eigenhaarwurzeltransplantation (Synonyme) / Bei einer Haartransplantation kommt es zur Umverteilung gesunder und vor Haarausfall geschützter Haarwurzeln, meist aus dem Haarkranz, in normalerweise behaarte Gebiete, meist im Bereich der behaarten Kopfhaut.

Formen des Haarausfalls sind die androgenetische Alopezie des Mannes und der Frau, die narbige Alopezie mit verschiedenen Ursachen (z.B. nach Operation, Bestrahlung, Lichen, Pseudopelade Brocq) und die angeborene „hohe Stirn“ (hereditäre Alopezie).

Spezialist für Haartransplantationen kann sein: Arzt für Chirurgie, Plastische Chirurgie, Dermatologe, HNO/plastische Operationen / Im Allgemeinen sollte es sich um einen Arzt mit operativer Erfahrung handeln.

Häufigkeit von Haartransplantationen: Haartransplantationen werden in Deutschland pro Jahr mit einer Häufigkeit von etwa 4000 Mal durchgeführt; weltweit geschätzt 300.000 Mal, davon am meisten in den USA.

Hintergrundinformationen zur Haartransplantation: Unabhängig voneinander wurde das Prinzip und die Methode von den Ärzten OKUDA und ORENTREICH entwickelt. Sie beschrieben es in den 30iger Jahren des vorigen Jahrhunderts zum ersten Mal und setzten es in den 50iger Jahren zur Behandlung des Haarausfalls beim Mann ein. In den 80iger Jahren wurde die Methode verfeinert, seit den 90igern kennen wir die Präparation der Haarfollikel am Mikroskop. Dadurch erreicht man sehr natürliche Ergebnisse. Die Erfahrungen mit dieser Operation sind durchweg sehr gut. Wenn die Haarwurzeln nicht beschädigt und innerhalb kurzer Zeit nach der Präparation wieder in die eigene Kopfhaut verpflanzt werden, dann produzieren Sie zu knapp 100% wieder dauerhaft neues Haar.

Ambulant oder Stationär: Die Operation wird überwiegend ambulant, seltener stationär durchgeführt.

Haartransplantation Kosten: Die Kosten für die Haartransplantation liegen je nach Aufwand und Zahl der transplantierten Haarwurzeleinheiten zwischen 3000 und 8000 Euro.

Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen erfolgt nur in seltenen und durch mehrere Ärzte begründeten Fällen. Dazu muss ein Kostenvoranschlag vorab mit Begründung (z.B. bei Folgen von Erkrankungen und Unfällen) eingereicht werden.

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