Hinweise vor der stationären Operation
Der Gesetzgeber fordert, dass vor elektiven
(planbaren) Operationen der Patient mindestens einen Tag vor der Operation
mündlich und schriftlich „aufgeklärt“ wird, d.h. die Operation und mögliche
Risiken nochmals genau durchgesprochen werden. Die Dokumentation der Aufklärung
muss vom Patienten und vom aufklärenden Arzt unterschrieben werden.
Weiterhin
bespricht der Patient mit dem Anästhesisten die für die entsprechende Operation
möglichen Narkoseformen (Spinalanästhesie, Vollnarkose etc.) und deren
spezifische Vor- und Nachteile.