Zahnimplantat Einleitung: Der Verlust eines Zahnes ist für jeden Menschen ein einschneidendes Erlebnis. Häufig stellt sich dem Patienten dann die Frage der Möglichkeit des Ersatzes des verloren gegangenen Zahnes. Seit mehreren Jahrzehnten gibt es die Möglichkeit, den verloren gegangenen Zahn durch Zahnimplantate zu ersetzen.
Bis heute nimmt die Entwicklung der Zahnimplantologie einen rasanten Verlauf. Das Prinzip der dentalen Implantologie beruht darauf, dass eine künstliche Zahnwurzel operativ in den Knochen im Oberkiefer oder Unterkiefer eingebracht wird. Das Zahnimplantat heilt im Knochen ein und kann anschließend als Basis für eine Zahnrestauration genutzt werden.
Somit stellen die Zahnimplantate Hilfsmittel zum Verankern von Zahnrestaurationen im Oberkiefer und Unterkiefer dar. Durch die Zahnrestauration werden schließlich die Kaufunktion und die Ästhetik der Zähne des Patienten wiederhergestellt. Der Gewinn an Lebensqualität ist für Patienten deutlich hervorzuheben.
Operationsname, Definition: Implantat (von lat. In – „hinein“ und plantare – „pflanzen“) ist ein im Körper eingebrachtes künstliches Material, das permanent oder für einen längeren Zeitraum dort verbleiben soll. Es gibt in der Medizin verschiedene Implantate. Die in der Zahnmedizin eingesetzten Zahnimplantate werden als dentale Implantate bezeichnet. Diese Zahnimplantate bestehen in der Regel aus hochreinem Titan Grad 4, die operativ in den Oberkiefer- oder Unterkieferknochen eingebracht werden. Alternativ gibt es auch auf Zirkonbasis bestehende metallfreie Zahnimplantate. Hierzu gibt es in der aktuellen Literatur zur Langzeitprognose noch eine unzureichende Datenlage.
Auf der Netzwerkseite der Zahnimplantate-Experten wurden für suchende Patienten hilfreiche Informationen rund um das Thema Zahnimplantation zusammengestellt. Was sind die Gründe für einen Zahnverlust? Was sind die Pro’s und Kontra’s von Zahnimplantaten? Aus welchen Materialien können Zahnimplantate sein? Welche Implantat-Varianten gibt es? Diese und weitere Fragen werden auf der Informationsseite beantwortet. Zusätzlich werden spezialisierte Implantologen aus dem Umkreis vorgestellt. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.zahnimplantate-experten.de (-Anzeige-)
Zahnimplantate / Zahnersatz – Facharzt, Kosten und Kostenübernahme
Facharzt dieser Operation: Die Behandlung der Zahnimplantation wird von qualifizierten Zahnärzten, Oralchirurgen und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen durchgeführt.
Häufigkeit pro Jahr: Insgesamt werden in Deutschland ca. 1 Million Zahnimplantate pro Jahr eingesetzt (Stand 2011). Die Operation, in der Implantate eingesetzt werden, wird als Implantation bezeichnet und ist ein Verfahren, welches in der Zahnmedizin sehr häufig durchgeführt wird und das seit Jahrzehnten erprobt ist.
Herkunft und Entwicklung: Bahnbrechend für die dentale Implantologie waren die Untersuchungsergebnisse von Per-Ingvar Brånemark. Er entdeckte mit seinen Untersuchungen den heute noch gültigen Begriff der Osseointegration. Unter dem Begriff der Osseointegration versteht man heute die dichte Verbindung von Knochen mit dem Implantat bei Abwesenheit einer bindegewebigen Einscheidung unter den Untersuchungsbedingungen eines Lichtmikroskops. Eine ungestörte Osseointegration ist die Voraussetzung, dass Implantate im Knochen einheilen können.
Stationär / Ambulant: Die Operation erfolgt hauptsächlich ambulant in Lokalanästhesie. Wahlweise lässt sich der Eingriff auch in Narkose beim Patienten durchführen. Bei besonderen Indikationen bzw. Risiken in der Krankengeschichte des Patienten kann der Eingriff unter stationären Bedingungen vorgenommen werden.
Zahnersatz Kosten und Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Die Kosten der Implantatversorgungen hängen vom Einzelfall ab. Die gesetzlichen Krankenversicherungen beteiligen sich mit Festzuschüssen an den Kosten der Implantatversorgung. Die Höhe der Festzuschüsse hängt von der Regelmäßigkeit der Kontrollen beim Zahnarzt (Bonusheft), der alternativen konventionellen prothetischen Versorgung und dem Zahnbefund des Patienten ab.
Private Versicherungen übernehmen die Kosten einer Implantatversorgung, wenn in dem individuellen Tarif des Versicherten die entsprechenden Therapiemaßnahmen enthalten sind.