Zahnimplantat / Zahnimplantation – Nachsorge
Ergebnis: Das Ergebnis sollte ein in prothetisch korrekter Position und reizfrei eingeheiltes Zahnimplantat sein.
Kontrolltermine: Nach der Operation wird der erste Kontrolltermin 7-10 Tage postoperativ zur Wundkontrolle und Nahtentfernung durchgeführt. Weitere Kontrolltermine sind situationsabhängig.
Einschränkung nach der Operation: Je nach Umfang der Operation kann eine kurzfristige bzw. längerfristige Krankschreibung des Patienten erforderlich werden. Die entsprechenden Verhaltensregeln des Patienten werden für den Einzelfall vom Behandler ausführlich erläutert. Grundsätzlich gilt, das Wundgebiet zu schonen, körperliche Anstrengungen zu vermeiden, gute Mundhygiene durchzuführen, weiche Kost zu sich zu nehmen, das Wundgebiet gut zu kühlen, die Medikamente nach Maßgabe des Behandlers einzunehmen etc. Direkt nach der Operation ist die Teilnahme am Straßenverkehr für den Patienten nicht ratsam.
Zahnimplantat – Schmerzen nach der Operation: Die Schmerzsymptomatik ist vom Umfang des Eingriffes und bei jedem Patienten nach seinem subjektiven Empfinden verschieden. Für eintretende Schmerzen wird in der Regel ein Schmerzmedikament verschrieben. Bei länger andauernden Beschwerden ist eine Wiedervorstellung zur Abklärung beim Behandler ratsam.
Medikamente nach der Operation: Die Medikamente werden vom Behandler je nach Krankengeschichte des Patienten, Operationsverfahren und Knochenaufbaumaßnahme verschrieben. Die Häufigkeit der Einnahme der Medikamente und deren Einnahmedauer werden vom Behandler erläutert.
Dauer der Abheilung: Der Wundverschluss der Schleimhaut ist bei komplikationslosem Abheilen nach ca. 7-10 Tagen abgeschlossen. Die Knochenheilung erfolgt über einen längeren Zeitraum, und kann je nach Operationsmaßnahme bis zu einem halben Jahr dauern.
Recall: Patienten, die ein Zahnimplantat erhalten haben, sollten regelmäßige Kontrollen und professionelle Zahnreinigungen durchführen lassen. Die Anzahl der jährlichen Kontrollen und Zahnreinigungen hängt von der individuellen Befundsituation und Krankengeschichte des Patienten ab. Dabei wird auch die Funktionstüchtigkeit des eingegliederten Zahnersatzes überprüft.